Britta Neuhaus - Staatlich anerkannte Logopädin und Fachlehrerin für Förderschulen für Dortmund
Britta Neuhaus
Staatlich anerkannte Logopädin
Fachlehrerin für Förderschulen
Ich untersuche und behandele daher Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, die organisch oder funktionell verursacht sein können. Als präventive Maßnahme biete ich Ihnen eine kostenlose Beratung zu Fragen zum Sprach- bzw. Schriftspracherwerbs und Menschen, die einen Sprechberuf ausüben, zu Fragen zur Stimmhygiene an.
38%*
*Laut Barmer-Report
In Deutschland
werden Sprachstörungen durchschnittlich bei rund 38 Prozent Vorschul-Kinder festgestellt.
Ausbildung
- Staatlich anerkannte Logopädin
- Fachlehrerin für Förderschulen
- Langjährige praktische Erfahrung in logopädischen Praxen
- Tätigkeit an einer Förderschule in Dortmund
Fortbildungen & Qualifikationen:
- Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen
- Therapie bei Dysphagie
- Myofunktionelle Therapie
- Trachealkanülenmanagement für Logopäden
- Sensorische Integration
- Therapie bei Stimmstörungen
- Marburger Konzentrationstraining
- Therapie bei geistiger Behinderung
Ihre Wege in die Therapie:
1
Eine Verordnung zur Stimm-, Sprech- Sprach bzw. Schlucktherapie erhalten Sie je nach Erkrankung bzw. Störung von Ihrem Haus-, Kinder-, Zahn- oder HNO-Arzt, Neurologen, Kieferorthopäden, Phoniater/Pädaudiologen oder Pneumologen.
2
Mit dieser Verordnung kann ich mit Ihnen oder mit Ihrem Kind therapeutisch tätig werden - rufen Sie uns an oder melden Sie sich über das Anfrageformular!
3
Sollte es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, uns in der Praxis zu besuchen, kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause!
Die Krankenkassen:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie aufgrund einer ärztlichen Verordnung wie folgt: bei Versicherten mit Zuzahlungspflicht zu 90%, Sie zahlen also einen Eigenanteil von 10% plus 10 € pro Verordnung. Bei Kindern und Versicherten, die von der Zuzahlung für Heil- und Hilfsmittel befreit sind, übernehmen die Kassen die Kosten zu 100%
Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten je nach Vertrag. Erkundigen Sie sich am besten vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse.