Britta Neuhaus - Staatlich anerkannte Logopädin und Fachlehrerin für Förderschulen für Dortmund

Britta Neuhaus

Staatlich anerkannte Logopädin

Fachlehrerin für Förderschulen


Ich untersuche und behandele daher Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, die organisch oder funktionell verursacht sein können. Als präventive Maßnahme biete ich Ihnen eine kostenlose Beratung zu Fragen zum Sprach- bzw. Schriftspracherwerbs und Menschen, die einen Sprechberuf ausüben, zu Fragen zur Stimmhygiene an.
38%*

*Laut Barmer-Report

In Deutschland

werden Sprachstörungen durchschnittlich bei rund 38 Prozent Vorschul-Kinder festgestellt.


Ausbildung


  • Staatlich anerkannte Logopädin
  • Fachlehrerin für Förderschulen
  • Langjährige praktische Erfahrung in logopädischen Praxen
  • Tätigkeit an einer Förderschule in Dortmund

Fortbildungen & Qualifikationen:


  • Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen
  • Therapie bei Dysphagie
  • Myofunktionelle Therapie
  • Trachealkanülenmanagement für Logopäden
  • Sensorische Integration
  • Therapie bei Stimmstörungen
  • Marburger Konzentrationstraining
  • Therapie bei geistiger Behinderung
Logopädie für Dortmund | Kundenberatung im Besprechungsraum

Ihre Wege in die Therapie:


1
Eine Verordnung zur Stimm-, Sprech- Sprach bzw. Schlucktherapie erhalten Sie je nach Erkrankung bzw. Störung von Ihrem Haus-, Kinder-, Zahn- oder HNO-Arzt, Neurologen, Kieferorthopäden, Phoniater/Pädaudiologen oder Pneumologen.

2
Mit dieser Verordnung kann ich mit Ihnen oder mit Ihrem Kind therapeutisch tätig werden - rufen Sie uns an oder melden Sie sich über das Anfrageformular!

3
Sollte es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, uns in der Praxis zu besuchen, kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause!

Die Krankenkassen:


Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie aufgrund einer ärztlichen Verordnung wie folgt: bei Versicherten mit Zuzahlungspflicht zu 90%, Sie zahlen also einen Eigenanteil von 10% plus 10 € pro Verordnung. Bei Kindern und Versicherten, die von der Zuzahlung für Heil- und Hilfsmittel befreit sind, übernehmen die Kassen die Kosten zu 100%


Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten je nach Vertrag. Erkundigen Sie sich am besten vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse.